27.02.2024

Informationen zur Europawahl

Bekanntmachung

Nutzen Sie Ihr Stimmrecht für die EU - gehen Sie am 9. Juni 2024 zur Wahl.

 

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

 

Wer wählen darf:

 

Wahlberechtigt sind in Deutschland:

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU haben. Sie müssen am 42. Tag vor der Wahl (28.04.2024) in der Stadt Norderney gemeldet sein und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Diese Einwohner der Stadt Norderney bekommen vom Bürgerbüro rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigungskarte per Post.

 

Im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag bis zum 19. Mai an der Europawahl 2024 teilnehmen. Mehr Infos auf der Seite der Bundeswahlleiterin

 

Ausländische Unionsbürger (also Bürger mit einer Staatsangehörigkeit einer der 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union), die in Deutschland wohnen, können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in ihrem Land nach den dortigen Vorschriften oder hier ausüben wollen.

 

Der entsprechende Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden. Infos und Anträge finden Sie hier.

 

Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter https://www.bmi.bund.de.