Längen- und Gewichtsbeschränkung

Auf Norderney gilt ganzjährig für viele Straßen ein Verbot des Befahrens mit Fahrzeugen über 8,5 t tatsächlichem Gesamtgewicht und über 8,5 m Gesamtlänge. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Nähere Auskünfte hierzu erteilen Ihnen unser Fachbereich „Bürgerdienste“ oder die Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Aurich.