Verkehrssperre (Saisonverkehrsverbot)

Alljährlich gilt für das Ortsgebiet von Norderney westlich der Mühlenstraße und nördlich der Hafenstraße ein allgemeines Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge. Dieses Saisonverkehrsverbot gilt von Mitte/Ende März bis Mitte/Ende Oktober eines jeden Jahres (Beginn der Osterferien bis Ende der Herbstferien) und zwischen Weihnachten und Neujahr. Zudem gilt für zusätzliche Straßenzüge ein Nachtfahrverbot.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.

Parkregelungen

Für das oben genannte Ortsgebiet gilt ein ganzjähriges Zonenhalteverbot, in dem nur mit eingestellter Parkscheibe und nur bis zu einer halben Stunde geparkt werden darf. Auf weiteren Ortsstraßen gelten „individuelle“ Halt- und Parkverbote.

Parkplätze stehen Ihnen (überwiegend kostenpflichtig) am Ortsrand zur Verfügung.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen unser Fachbereich „Bürgerdienste“.