Namenserklärung

 

Für den Anlass einer Namensänderung kann es viele verschiedene Gründe geben.

 

Die gängigste Namenserklärung ist die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung einer Ehe.

 

Benötigte Unterlagen:

 

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (sofern die Ehe nicht vor dem Standesamt Norderney geschlossen wurde)
  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis o. Reisepass)

 

Gebühr:

30,00 €

 

 

Namensänderung

 

Ein bei der Geburt erworbener Name kann aus bestimmten Anlässen öffentlich-rechtlich geändert werden, es muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Änderungen können nur bei Personen vorgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) sind.

 

Zuständig für die Änderung und Entscheidung ist der Landkreis Aurich. Das Standesamt Norderney nimmt die Anträge lediglich entgegen und leitet sie weiter.

Benötigte Unterlagen:

 

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Führungszeugnis bei Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis o. Reisepass)
  • Einkommensnachweis zur Berechnung der Gebühren

 

Es kann immer sein, dass Sie gegebenenfalls noch weitere Unterlagen beilegen müssen, daher setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung. Wir machen Ihnen gerne eine Liste der benötigten Unterlagen fertig und lassen Ihnen den Antrag zum Ausfüllen zukommen.

 

 

Gebühr:

Änderung des Familiennamens:                2,56 € bis 1.022,55 €

Änderung des Vornamens:                         2,56 € bis 255,65 €

 

Einen Termin können Sie hier buchen.

 

Rechtsgrundlagen:

Namensänderungsgesetz (NamÄndG)

Grundgesetz (GG)