Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer

Natur Natur sein lassen
Ein Nationalpark ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, das wegen der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, und auch wegen seiner Eigenart und Schönheit besonders schützenswert ist. In einem Nationalpark soll die Natur möglichst wenig vom Menschen beeinflusst sein und weitestgehend sich selbst überlassen bleiben, um die Besonderheiten für nachfolgende Generationen zu erhalten. Deshalb lautet das Motto des Nationalparks „Natur Natur sein lassen“.

Seit 1986 ist das Wattenmeer vor der niedersächsischen Nordseeküste als Nationalpark geschützt. Das niedersächsische Wattenmeer ist der zweitgrößte deutsche Nationalpark.
 
Die Zonierung des Nationalparks
Um trotz der intensiven touristischen Nutzung der Region einen umfassenden Schutz zur Erhaltung der Naturlandschaft zu garantieren, wurde der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ mit einem Zonierungskonzept in Ruhezone, Zwischenzone und Erholungszone unterteilt. 
 

 
Abbildung 1: Karte des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer
 
Die Ruhezone (Zone I) ist die Zone mit den strengsten Schutzbestimmungen. Sie umfasst die empfindlichsten Landschaftsteile des Nationalparks und schützt 60,7% seiner Gesamtfläche. Das Betreten der Ruhezone ist nur auf den zugelassenen, markierten Wegen, Routen und Flächen erlaubt. Darüberhinaus sind in Zone I alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.
 
Die Zwischenzone (Zone II) ist gegenüber Zone I weniger streng geschützt. Die Zwischenzone hat am Nationalpark einen Flächenanteil von 38,7%. Hier gelten im Grundsatz die gleichen Schutzbestimmungen wie in der Ruhezone, das Betreten außerhalb der Wege ist aber wegen der geringeren Empfindlichkeit erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Salzwiesen, die in der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden dürfen. Bitte beachten Sie auch, dass Reiten, Radwandern und Kutschfahrten zum Schutz der empfindlichen Pflanzendecke nur auf gekennzeichneten Wegen stattfinden sollen. Die Sport- und Freizeitfischerei ist - mit Ausnahme der Salzwiesen zur Vogelbrutzeit - in der Zwischenzone überall zulässig.
 
Die Erholungszone (Zone III) steht für den Erholungs- und Kurbetrieb zur Verfügung. Sie ist mit 0,6% Flächenanteil die kleinste Zone der drei Schutzzonen. In diesem Bereich des Nationalparks sind grundsätzlich alle Aktivitäten erlaubt, ohne die ein Urlaub an der Nordsee nicht denkbar wäre: Baden, Lagern, Aufenthalt in Strandkörben, Reiten, Angeln, Sammeln von Muscheln und verschiedenste sportliche Betätigungen am Strand.

Salzwiese

Strand

Weiße Düne

Wie verhalte ich mich richtig im Nationalpark?

Die goldenen Regeln
 

  • Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm oder auf andere Weise gestört werden.
  • Um die hier lebenden Tiere nicht zu beunruhigen, dürfen Sie deren Brut- und Lebensräume nicht aufsuchen.
  • Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden.
  • Drachen und Modellflugzeuge fliegen zu lassen, ist nur auf freigegebenen Flächen gestattet.
  • Das Betreten der Dünen, außerhalb der gekennzeichneten Wege, ist untersagt.
  • Das Entfernen von Pflanzen (auch in Teilen) ist verboten.
  • Salzwiesen dürfen in der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel vom 1. April bis zum 31. Juli nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden.
  • Reiter müssen in der Ruhe- und Zwischenzone ganzjährig auf den zugelassenen Reitwegen bleiben.
  • Kitesurfer und Kitebuggyfahrer dürfen nur in den jeweils freigegebenen Bereichen unterwegs sein.