Sterbefälle

 

 

Jeder Sterbefall, der sich auf Norderney ereignet hat, ist dem Standesamt Norderney spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Dies erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.

Zur Anzeige verpflichtet sind Einrichtungen, wie das Krankenhaus Norderney und das Seniorenzentrum „To Huus“. Sollte sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet haben, erfolgt die schriftliche Anzeige durch den Bestatter.

Bestattungsunternehmen mit einer Niederlassung auf Norderney:

Bestattungen Wolfgang Zobel

Kampweg 30

26506 Norden

Telefon: 04931 / 2267

Homepage: https://www.bestattungen-zobel.de/

 

Als Mitarbeiter und Ansprechpartner vor Ort tätig ist:

 

Herr Hans-Jürgen Engelmann

Friedrichstraße 31

26548 Norderney

Telefon: 04932 / 82930

Mobil: 0172 / 8830874

 

Verfahrensablauf

  • Hat sich der Sterbefall nicht im Krankenhaus oder Seniorenzentrum ereignet, müssen Sie einen Arzt und einen Bestatter kontaktieren

und

  • den Sterbefall beim zuständigen Standesamt anzeigen. Dies übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftrage Bestatter für Sie!
  • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, nehmen Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal Kontakt zu einem Bestatter auf.
  • Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.
  • Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser eine schriftliche Sterbefallanzeige (inklusive aller erforderlichen Urkunden) und übergibt sie dem Standesamt.
  • Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus oder dem Seniorenzentrum ereignet, wird seitens der Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige erstellt und dem Standesamt zugesandt.
  • Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst und es können auf Antrag die Sterbeurkunden ausgestellt werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)

 

  • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe

 

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (einfache Melderegisterauskunft)

 

  • ärztliche Bescheinigung über den Tod

 

  • schriftliche Sterbefallanzeige (von der Einrichtung oder dem Bestattungsunternehmen)

 

  • Alle Ausweisdokumente des Verstorbenen (Personalausweis/Reisepass, ausl. Ausweisdokument, etc.

 

 

Alle Urkunden und Unterlagen sind im Original einzureichen. Bei Ausländischen Urkunden, ohne internationalen Übersetzungsschlüssel, ist eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers innerhalb von Deutschland mitzubringen.

 

Gebühren:

 

15,00 Euro und jede weitere Urkunde im selben Format 7,50 Euro.

Die Urkunden für Rentenzwecke und für die Krankenkasse sind gebührenfrei.