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Rattenbekämpfung

Allgemeines

 

Die Rattenbekämpfung in der Stadt Norderney wird gemäß der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen durchgeführt.

Für die Bekämpfung der Ratten sind die Grundstückseigentümerinnen/-eigentümer und Grundstücksbesitzerinnen/-besitzer zuständig.

Die Stadt Norderney ergreift dann Maßnahmen,

  • wenn die Maßnahmen der Bekämpfungspflichtigen erfolglos geblieben sind, obwohl nachweislich alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt wurden,
  • wenn festgestellt wird, dass der Rattenbefall durch andere Gründe verursacht wird oder
  • wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.

Broschüre Rattenprävention für Privathaushalte



Verfahrensablauf

 

Sollten Sie einen Rattenbefall feststellen, besteht Handlungsbedarf. Häufige Ursachen für einen Befall sind folgende Punkte:

  • Tierfütterungen und Wassertränken (Wildtiere wie Vögel, Igel etc.)
  • Komposthaufen, die mit gekochten und ungekochten Lebensmitteln oder Lebensmittelteilen bewirtschaftet werden
  • Fehler bei der Lagerung und Entsorgung von Müll
  • Tierhaltung (tägliche Grundreinigung der Gehege)
  • Lebensmittel oder Tierfutter, die im Außenbereich gelagert werden

Bitte treffen Sie umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung und informieren Sie zudem die Stadt Norderney online. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Rattenbefall auch telefonisch unter 04932 / 920-217 oder -219 melden. Ihre Meldung wird für den Bereich erfasst und weiter beobachtet.

Bitte teilen Sie uns bei der Meldung unbedingt den genauen Standort des Befalls und Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) mit.



rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen (RattenVO)


Ansprechpartner: