05.06.2023

Sitzübergang im Rat der Stadt Norderney

Bekanntmachung



Gemäß § 44 Absatz 6 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. 830), und des § 77 Absatz 1 Satz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 446), sowie § 78 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 77 Absatz 1 Satz 3 NKWO gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

 

Herr Jürgen Beißel hat seinen bei der Wahl des Rates der Stadt Norderney am 12. September 2021 für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) über die Listenwahl erzielten Sitz mit einer am 9. März 2023 eingegangenen Erklärung zurückgegeben. Sein Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem er gewählt worden ist.

Ich habe festgestellt, dass Herr Rolf van Velzen Ersatzperson ist. Der Sitz geht gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 Abs. 2 NKWG auf ihn über.

 

26548 Norderney, den 16. März 2023                                          Stadt Norderney

                                                                                               Der Gemeindewahlleiter

 

 

 

                                                                                                           (Ulrichs)