19.10.2023

Stellvertretende Schiedsperson

Bekanntmachung



Im Schiedsamtsbezirk Norderney ist die Stelle einer

 

stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d)

 

zum nächstmöglichen Termin neu zu besetzen.

 

Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Norderney für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren gewählt.

 

Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafsachen, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Das Amt des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau soll von einer Person übernommen werden, die zur Streitschlichtung besonders befähigt ist.

 

Für die Ernennung sollten folgende persönlichen Voraussetzungen gegeben sein:

 

1. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

2. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

3. In das Amt soll nicht berufen werden,

- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

- wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

- wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Wir freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 03.11.2023 an die Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, oder Ihre E-Mail an ludwig.pauls@norderney.de.

 

Für Fragen steht Ihnen Herr Pauls, Tel.: 04932 920231, zur Verfügung.