Archiv & Benutzung

Archiv und Benutzung

Das Stadtarchiv Norderney gehört zu den wenigen hauptamtlich geleiteten Kommunalarchiven in Ostfriesland. Es ist ein Sachgebiet des Fachbereiches I - Organisation und Finanzen - der Stadt Norderney.


Seit September 2005 befindet sich das Stadtarchiv Norderney im „Haus der Begegnung“, An der Mühle 6 – einem ehemaligen Kasernengebäude aus Mitte der 1930er Jahre. Das Stadtarchiv verfügt über eine Nutzfläche von 280 Quadratmetern, die sich auf sieben Räume verteilen. Neben einem Büro sind dies drei Depoträume, zwei Räume für Archivierungsarbeiten und die Fotobearbeitung sowie ein Benutzerraum. Ausgestattet ist das Archiv mit einem Kopierer, einem weiteren PC-Arbeitsplatz sowie mit einem Repro-Tisch für fotografische Arbeiten. Für Mikrofiches und Mikrofilme (35 mm-Rollfilm) steht ein Reader/Printer zur Verfügung.

Das Niedersächsische Archivgesetz (NArchG vom 25.5.1993) verpflichtet die Städte und Gemeinden, ihr Archivgut zu sichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine von der Stadt Norderney am 14.04.1997 beschlossene Benutzungsordnung ist die Grundlage für die Nutzung von Archivgut im Stadtarchiv Norderney. Danach hat jede Person das Recht, „die im Stadtarchiv verwahrten Archivalien für dienstliche Zwecke, wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen, im Rahmen der Ausbildung oder für sonstige private oder gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Die Archivbestände stehen allen Interessenten im Benutzerraum zur Verfügung. Alle Archivbesucher haben Anspruch auf fachliche Beratung und Betreuung. Es besteht die Möglichkeit zur Anfertigung von Fotokopien bzw. von Fotoabzügen.

Die Einsichtnahme von Archivgut unterliegt bestimmten Schutzfristen. Ausgenommen ist Archivgut, welches schon bei seiner Entstehung als Schriftgut zur Veröffentlichung bestimmt war. Grundsätzlich gilt eine gleitende Sperrfrist von 30 Jahren. Die Benutzung des Archivs zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen Zwecken sowie im Rahmen der Berufsausbildung ist kostenfrei. Darüber hinaus werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Norderney erhoben.

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