Finanzen

Kämmerei / Liegenschaftsverwaltung

Die Kämmerei ist für die Finanzen der Stadt Norderney und seiner Einrichtungen zuständig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören u.A. die Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung sowie die Erstellung der Jahresrechnung. Zudem nimmt die Kämmerei die zentrale Finanzwirtschaft und -steuerung, Planungs- und Controllingaufgaben wahr. Es versorgt die Verwaltungsführung zu Steuerungszwecken mit notwendigen Instrumenten und Informationen. Bearbeitet werden auch steuerrechtliche Angelegenheiten der Stadt Norderney sowie das Beteiligungsmanagement. Schließlich findet sich hier das Gebührenrecht und die Gebührenkalkulation sowie das Spendenrecht wieder. Des Weiteren werden die städtischen Einrichtungen und Liegenschaften betreut und verwaltet.


Informationen und Leistungen

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Abfallangelegenheiten

Die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung auf Norderney liegt beim Landkreis Aurich. Aufgrund der Besonderheit der Insellage bietet die Stadt Norderney folgende Dienstleistungen vor Ort:

Informationen und Leistungen

Service rund um die Abfallentsorgung:

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Steuern und Abgaben

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Steuern und Abgaben. Uns ist es wichtig, Ihnen einen transparenten Überblick über die städtischen Steuerarten und die jeweiligen Abgabenregelungen zu geben. Ob Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer und Co. – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Zahlungen und Verpflichtungen gegenüber der Stadt verstehen und fristgerecht erfüllen zu können.

Natürlich ist Ihnen unser Team im Steueramt immer gerne behilflich. Kontaktinformationen, Sprechzeiten und weitere nützliche Hinweise finden Sie ebenfalls auf unserer Internetpräsenz.

Informationen und Leistungen

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Hinweis zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Die neuen Grundsteuerbescheide 2025 beinhalten erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen niedersächsischen Bewertungsmethode des Flächen-Lage-Modells. Diese Bewertung basiert auf den von Ihnen dem Finanzamt über ELSTER (beziehungsweise in Papierform) übermittelten Daten.

Hintergrund der Reform

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935. Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert. Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist, wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden bestimmt.

Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kam es bisher zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren waren.

Berechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer berechnet sich wie bisher, indem der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag (das ist der Betrag, der Ihnen vom Finanzamt bereits zugeschickt wurde) mit dem Hebesatz der Stadt Norderney multipliziert wird. Daraus ergibt sich der jährlich zu zahlende Grundsteuerbetrag.

Grundsteuermessbetrag

Wenn Sie Fragen zum Grundsteuermessbetrag haben, dann richten Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Emden-Norden.  Geben Sie dazu auf dem Kontaktformular oder bei Kontaktaufnahme Ihre Steuernummer bzw. Ihr Aktenzeichen an.

Die Hotline des Finanzamts Emden-Norden: 04921/934-500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo., Di., Do.= 8:00 - 15:00 Uhr, Fr.= 8:00 - 12:00 Uhr

Elster-Kontaktformular für steuerliche Fragen:

https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe


Wichtig: Der Grundsteuermessbetrag wurde/wird vom Finanzamt Emden-Norden festgelegt. Die Stadt Norderney hat keinen Einfluss darauf und kann Grundsteuerberechnungen nur ändern bei entsprechender Vorlage eines geänderten Bescheides durch das Finanzamt.


Ihre Kontakpersonen:

Gewerbesteuer / Zweitwohnungsteuer / Vergnügungssteuer

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Zweitwohnungsteuer (Wohnmobile)

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Grundsteuer / Hundesteuer / Gebührenabrechnung

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Stadtkasse

Aufgabe der Stadtkasse ist die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und als Vollstreckungsbehörde die Beitreibung von Forderungen. Nutzen Sie gerne zur Vereinfachung unseres Zahlungsverkehrs das SEPA-Lastschriftmandat.

Formular:

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