Fundsachen können Sie im Bürgerbüro - Erdgeschoß Zi. E02 - der Stadt Norderney abgeben. Sie erhalten dann eine Quittung über die Fundsache. Fundgegenstände, wie z. B. Fahrräder, können vom Finder auch zu Hause aufbewahrt werden, nachdem sie beim Bürgerbüro/Technische Dienste Norderney gemeldet worden sind, und der Finder nach sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache übernehmen möchte. Es entfällt die Verwaltungsgebühr.
Für eine Fundsachenübersicht, eine Fund- oder Verlustanzeige können Sie auch ab sofort das digitale Fundbüro nutzen.
Digitales Fundbüro
Fundfahrräder können Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses montags bis freitags, von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, bei der Stadt Norderney melden (04932 / 920-214).
Aufbewahrungsfristen:
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate nach Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt, können Sie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist den Gegenstand gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abholen.
Der vom Verlierer zu entrichtende Finderlohn beträgt 5 % des Schätzwertes bei einem Wert bis 500 €, darüber hinaus 3% vom Mehrwert.
Rechtliche Grundlagen
Das Fundrecht richtet sich nach den §965ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)