Sturmflutalarmplan Norderney

Sturmflutalarmplan Norderney

VORALARM

STUFE 1
Alarmierung des Einsatzstabes

STUFE 2
Einrichtung von Deichbeobachtungsposten und Schließung der Strandaufgänge

STUFE 3
Besetzung der Telefonzentrale im Rathaus sowie sonstige Einsätze

STUFE 4
Besetzung der Städtischen Betriebshöfe
Die technischen Einsatzführer und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden benachrichtigt und finden sich auf den jeweiligen Betriebshöfen ein.

STUFE 5
Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten der Unternehmer
Die entsprechenden Firmen werden informiert. Diese haben technisches Gerät und ihre Fahrzeuge einsatzbereit (vollgetankt) sowie mit Bedienungspersonal bereitzustellen.
Die Tankstellen werden über den Voralarm unterrichtet mit dem Hinweis, dass eine Abgabe von Treibstoff auch bei Stromausfall möglich sein muss und dass eine Abgabe von Treibstoff an Private während des Katastrophenfalles unzulässig ist.

ALARM

STUFE 1
Alarmierung aller Organisationen und aller einsatzfähigen Personen auf der Insel

Im Sturmflutfall wird durch den Bürgermeister oder seinen Vertreter im Amt der Alarm durch Lautsprecherdurchsagen, Rundfunkmeldungen oder evtl. Handsirenen ausgelöst.
Alle Organisationen und nicht organisierten einsatzfähigen Personen haben sofort die nachstehenden Bereitschaftsräume aufzusuchen.

a) Sofortbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr
     Soweit nicht schon anderweitig alarmiert, begeben sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zum Feuerwehrgerätehaus.

b) Sofortbereitschaft der Stadtbediensteten
    Alle Stadtbediensteten, soweit sie nicht organisiert und schon benachrichtigt sind, begeben sich zum Feuerwehrgerätehaus.

c) Sofortbereitschaft des DRK
    Alle Helfer des DRK, soweit nicht schon anderweitig alarmiert, begeben sich in das Bereitschaftshaus.

d) Technisch ausgebildete Kräfte stellen sich den Einsatzführern der Stadt zur Verfügung.

e) Sofortbereitschaft aller sonstigen einsatzfähigen Personen
     Alle sonstigen einsatzfähigen Personen, soweit sie für Sonderaufgaben nicht erforderlich sind, begeben sich zum Feuerwehrgerätehaus. Spaten und Schaufeln sowie wetter-
     feste Bekleidung sind, soweit vorhanden, mitzubringen.

 

STUFE 2
Benachrichtigung der Sammelstellen für Evakuierte

Sammelstellen für Evakuierte sind:

  • Grundschule, Jann-Berghaus-Str. 56
  • und KGS, An der Mühle 2

Die für die Aufnahme vorgesehenen Gebäude werden geöffnet. Die Helfer des DRK sowie Schulleiter und Lehrkräfte der jeweiligen Schulen übernehmen die Betreuung der Evakuierten in den Aufnahmeräumen.
Das gesamte Lehrpersonal hat sich im Alarmfall dort einzufinden.
Im Bedarfsfall stehen weitere Räumlichkeiten zur Versorgung und/oder zur weiteren Unterbringung von evakuierten Personen zur Verfügung.

 

STUFE 3
Bereitstellung weiterer Fahrzeuge
Für Einsätze – insbesondere für Evakuierungsmaßnahmen – werden auch folgende Fahrzeuge angefordert:

  1. Taxen
  2. Mietwagen
  3. Fahrzeuge von Handels- und Handwerksbetrieben
  4. Privatfahrzeuge 


STUFE 4
Evakuierungsmaßnahmen
Die Benachrichtigung der zu evakuierenden Gebäuden bzw. Ortsteile erfolgt durch Lautsprecherfahrzeuge, notwendigenfalls in Verbindung mit Rundfunkdurchsagen.
Arbeitsfähige Personen im Alter zwischen 18 und 67 Jahren sind von der Evakuierung ausgeschlossen, sofern sie nicht anderen Verpflichtungen unterliegen.




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