Die Stadt Norderney errichtet den ersten Trinkbrunnen und plant damit die Initiierung eines Trinkwasserbrunnenprojekts.
Der erste Trinkwasserbrunnen soll im Jahr 2025 durch die dankenswerte Unterstützung des Lionsclub Norderney 2018 an die Stadt Norderney gespendet werden. Dieser soll dieses Jahr am Onnen-Visser-Platz errichtet werden, einem belebten und zentral gelegenen Ort, der sowohl von Gästen als auch von Einwohnerinnen und Einwohnern frequentiert wird. Der Trinkbrunnen soll den Verweilcharakter des Platzes erhöhen und eine weitere attraktive Möglichkeit zur Erfrischung bieten. Der Platz ist bereits durch den bestehenden Wasserlauf von Natur aus mit dem Thema Wasser verbunden, und der Brunnen wird dieses Element sinnvoll ergänzen.
Die Resonanz der Bevölkerung und Touristen wird evaluiert, um den Bedarf, die Nutzungshäufigkeit und die Effektivität des Trinkbrunnens zu bewerten. Basierend auf dieser Evaluation wird entschieden, ob und in welchem Umfang in den kommenden Jahren weitere Trinkwasserbrunnen auf Norderney installiert werden. Während die Stadt die Bertreiberin des Brunnens darstellt, übernehmen die SWN die Betriebsführung, die Inbetriebnahme sowie die Wartung. Die monatliche Beprobung wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Ein kostenloser Zugang zu frischem Trinkwasser fördert die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, insbesondere an heißen Tagen oder bei körperlicher Aktivität im Freien. Trinkbrunnen tragen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen bei und verdeutlichen, dass das Wohl aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt im Fokus steht. Sie reduzieren den Bedarf an Plastikflaschen und damit auch den damit verbundenen Müll. Dies spart Ressourcen, verringert die CO2-Belastung und entlastet das Abfallentsorgungssystem. Weniger Einwegplastikflaschen bedeuten eine sauberere Stadt und eine Reduzierung der Umweltverschmutzung durch Plastik.
Auch im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie in der Richtlinie (EU) 2020/2184 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020, Artikel 16 wird verdeutlicht, dass die Wasserversorgung eine Daseinsvorsorge und Wasser ein Menschenrecht sowie ein öffentliches Gut darstelle. Deswegen solle Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt werden, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig sei.
Weiterhin sind Trinkwasserbrunnen nicht nur ein Symbol, sondern ein nachhaltiges Element einer sozialen und inklusiven Stadt. Eine gut geplante Brunnen-Infrastruktur erhöht die Attraktivität des öffentlichen Raums in hohem Maße. Trinkbrunnen bieten Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen eine willkommene Erfrischung und fördern nicht zuletzt die damit einhergehende Aufenthaltsqualität von öffentlichen Plätzen, Fußgängerzonen und ganz alltäglichen Wegen. Dadurch wird die Nutzung öffentlicher Räume gestärkt und der Verweilcharakter erhöht, was das Gemeinschaftsleben und das Miteinander in der Kommune fördert.