Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung: Bebauungsplan Nr. 61 „An der Mühle“, 1. Änderung

Der mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 eingeleitete Umbau des Quartiers An der Mühle schreitet voran. Aktuell konnte sich die WGN in einem Ausschreibungsverfahren des Landes Niedersachsen zu der Liegenschaft An der Mühe 11 durchsetzen. Es ist geplant, auf dem Grundstück – in Verbindung mit dem freien Nachbargrundstück, das bereits seit längerem im Eigentum der WGN ist – zwei neue Wohngebäude zu errichten. Parallel projektiert die Stadt Norderney den Neubau eines Wohngebäudes nördlich des bestehenden Gebäudes An der Mühle 3. Für diese kommunalen Wohnungsbauprojekte müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 den Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „An der Mühle“ gefasst und den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „An der Mühle“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die Änderung bzw. die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

24. Juni bis einschließlich 26. Juli 2024

gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung gestellt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 61 „An der Mühle“, 1. Änderung



26548 Norderney, den 14.06.2024

Stadt Norderney
Der Bürgermeister
-Ulrichs-

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