An das Bauen auf der Insel bestehen besondere Anforderungen. Neben den logistischen Herausforderungen ist insbesondere immer dem touristischen Betrieb Rechnung zu tragen.
Auf der Insel besteht vom 15. Mai bis zum 30. September jeden Jahres ein so genannter „Baulärmstopp“. Um dem Gast einen ruhigen und ungestörten Urlaub zu gewähren, dürfen nach der Lärmschutzverordnung der Stadt Norderney in der Saison grundsätzlich keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Bautätigkeiten werden daher, anders als vielleicht auf dem Festland, vorwiegend in den Wintermonaten ausgeführt. Aber keine Regel ohne Ausnahme: z. B. Arbeiten an den Inselschutzwerken, unabweisbare Arbeiten und Abschluss- bzw. Absicherungsarbeiten dürfen noch erledigt werden.