Das diesjährige Kfz.-Verkehrsverbot gilt
von Samstag, den 5. April 2025, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 26. Oktober 2025, 24.00 Uhr,
sowie
von Freitag, den 26. Dezember 2025, 0.00 Uhr,
bis Sonntag, den 4. Januar 2026, 24.00 Uhr.
Das Verbot wird gemäß § 35 Satz 2 Alternative 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durch das Aufstellen der entsprechenden Beschilderungen an den Einfahrtstraßen in den Geltungsbereich (Z 260 StVO auf der Hafenstraße nach der Einmündung Feldhausenstraße, Feldhausenstraße vor der Kreuzung Marienstraße und Mühlenstraße vor der Kreuzung Marienstraße sowie Z 250 StVO auf der Jann-Berghaus-Straße vor der Kreuzung Mühlenstraße) in Kraft gesetzt.
Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können ab sofort schriftlich bei der Stadt Norderney, Fachbereich Bürgerdienste, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, eingereicht werden, und zwar durch Brief oder E-Mail (saisonverkehrsverbot@norderney.de).
Jedem Antrag ist eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz.-Schein) beizufügen; sollte der Antrag (wahlweise) für mehrere Fahrzeuge gestellt werden, sind Kopien der Zulassungsbescheinigungen für alle Fahrzeuge vorzulegen. Nach Möglichkeit ist das Antragsformular auf der Rückseite der Genehmigung des Vorjahres zu verwenden. Formulare für Neuanträge können hier heruntergeladen werden.
26548 Norderney, den 5. März 2025
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
(Ulrichs)