Gemäß § 44 Absatz 6 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2021 (Nds. GVBl. 830), und des § 77 Absatz 1 Satz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 446), sowie § 78 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 77 Absatz 1 Satz 3 NKWO gebe ich hiermit Folgendes bekannt:
Herr Henning Padberg hat seinen bei der Wahl des Rates der Stadt Norderney am 12. September 2021 für die Freie Demokratische Partei (FDP) über die Personenwahl erzielten Sitz mit einer am 2. Juli 2024 eingegangenen Erklärung zurückgegeben. Der Rat der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2024 den Sitzverlust festgestellt. Sein Sitz geht auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem er gewählt worden ist.
Ich habe festgestellt:
- Für einen im Bereich der Personenwahl gewählten Vertreter rückt die vom Wahlausschuss festgestellte Ersatzperson mit der in diesem Bereich erzielten höchsten persönlichen Stimmenzahl nach. Das war laut Feststellung des Gemeindewahlausschuss vom 20.09.2021 Herr Christoph Volkamer.
Herr Christoph Volkamer lehnte die Annahme des Sitzes ab. Aus diesem Grunde scheidet Herr Christoph Volkamer als Ersatzperson für die Wahlperiode aus. - Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Christoph Volkamer als Ersatzperson rückt Herr Gerd Kleemann als nächste Ersatzperson nach. Somit geht der Sitz gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 Abs. 2 NKWG auf ihn über.
26548 Norderney, den 17. Juli 2024
Stadt Norderney
Der Gemeindewahleiter
Ulrichs