Pressemitteilung

Ladenöffnungszeiten am Karfreitag (18.04.2025)

Am Karfreitag dürfen nur die Apotheken und die Tankstelle den ganzen Tag über geöffnet sein. Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von Bäckerei- und Konditorwaren in kleinen Mengen ausgerichtet sind, dürfen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet werden.

Für die Dauer von maximal drei Stunden dürfen außerdem Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf (Bäckerei- und Konditorwaren, Zeitungen, Tabakwaren, Schnitt- und Topfblumen, Toiletten- und Hygieneartikel, Andenken, Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen) ausgerichtet sind, außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten, also bis 10:00 Uhr, zwischen 12:00 und 15:00 Uhr und nach 17:00 Uhr, öffnen.

 

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