Wenn Sie für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.
Sofern Sie per Briefwahl wählen möchten, stellen Sie Ihren Antrag, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt zwischen dem 22.01. und 01.02.2025.
Wie kann ich den Wahlschein und meine Briefwahlunterlagen beantragen?
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:
Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen.
Antragsmöglichkeiten:
- mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag.
- mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten personalisierten QR-Codes als Online-Wahlantrag: der Online-Wahlscheinantrag wird voraussichtlich ab dem 22. Januar 2025 freigeschaltet.
- per E-Mail an: marco.bargstaedt@norderney.de
- persönlich vom 10. bis 21. Februar 2025 im Wahlbüro Zimmer E03. Hier können Sie auch direkt durch Briefwahl wählen.
Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienst ist nicht möglich!
!!! Bitte beachten!!!
Die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen endet am 21. Februar 2025 um 15 Uhr.
Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Der Versand der Unterlagen wird voraussichtlich am 6. Februar 2025 beginnen.
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 um 18 Uhr beim Landkreis Aurich eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person selbst Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.
Informationen für Auslandsdeutsche
Informationen zur Antragstellung für diejenigen Deutschen, die außerhalb Deutschlands ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind (Auslandsdeutsche)