Wenn Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer Grünschnitt, Gras, Laub etc. loswerden wollen, gilt dieses rechtlich als Abfall und darf weder im Wald noch in der freien Natur oder auf öffentlichen Grünflächen wie z. B. der Napoleonschanze, dem Erlenwald oder dem Ruppertsburger Wald entsorgt werden. Diese Art der Entsorgung ist nicht gestattet! Die rechtlichen Grundlagen zur Beseitigung von privatem Grünschnitt in Niedersachsen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie im Niedersächsischem Abfallgesetz (NAbfG) geregelt. Grünschnitt fällt unter die Kategorie Bioabfall und ist daher entsprechend zu behandeln und zu entsorgen.
Die ökologische und denkmalgerechte Umgestaltung der Napoleonschanze als Teilprojekt im Rahmen des Förderprojektes Grünes Quartier Mühlenallee ist beinahe abgeschlossen und der Grünzug konnte vor einigen Wochen weitestgehend für die Öffentlichkeit freigegeben werden.
Ein Ziel der Umgestaltung ist unter anderem die Etablierung eines Mischwaldes mit gesunden Waldschichten mittels Anpflanzung widerstandsfähiger und an den Klimawandel angepasster Bäume und standortverträglichen Pflanzengesellschaften. Durch eine illegale Entsorgung von privaten Grünabfällen würde dieses Gleichgewicht erheblich gestört, insbesondere durch den damit verbundenen Eintrag von Nährstoffen und gebietsfremden Pflanzen, Wurzeln und Samen. Der Nährstoffhaushalt und die Bodenqualität würden negativ beeinflusst und die heimischen Pflanzen und Bäume geschädigt oder sogar verdrängt werden. Dies hätte ebenso negative Auswirkungen auf die dort lebenden Tiere und Kleinlebewesen wie Wasservögel, Insekten oder Fledermäuse.
Die Entsorgung von illegal abgelagertem Grünabfall verursacht erhebliche Kosten zu Lasten der Stadt. Diese umfassen nicht nur Personal-, sondern auch Entsorgungs- sowie Reinigungs- und Instandhaltungskosten. Diese zusätzlichen Kosten belasten das städtische Budget und könnten an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden, beispielsweise für die Pflege und Verbesserung unserer öffentlichen Anlagen oder andere kommunale Dienstleistungen.
Grünschnitt sowie Abfälle aus dem Garten können als Bioabfall (Grüne Tonne) entsorgt werden. Größere Mengen können zum Wertstoffhof Norderney gebracht werden.
Wertstoffhof Norderney
Unnert Diek 3
26548 Norderney
Tel.: +49 (0) 4932 81730
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag: 14:00 bis 16:00 Uhr