Öffentliche Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney (Bereiche Bebauungspläne Nr. 66 C und D „Ostbadestrand“ und „FKK-Badestrand)

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur Neuaufstellung der Bebauungspläne Nr. 66 C und D „Ostbadestrand“ und „FKK-Badestrand“ wurde vorgebracht, dass die Bebauungspläne nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt seien. Zwar zeigt der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1973 für den Bereich der Strände die Darstellung „Badeplatz“, weist aber nicht die nötige Sonderbaufläche aus. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist vor dem Hintergrund des Entwicklungsgebotes für den Bereich der BPläne Nr. 66 C und D entsprechend anzupassen.

Die Neuaufstellung der Bebauungspläne für die beiden Strände soll im sog. Parallelverfahren gem. § 8 III BauGB durchgeführt werden. Entsprechend wird hiermit für die Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 I bzw. § 4 I BauGB nachgeholt.

Der Geltungsbereich der Änderung ist aus dem untenstehenden Lageplan ersichtlich:

Geltungsbereich 16. Änderung Flächennutzungsplan


Gemäß § 3 I BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung wird daher mit Begründung in der Zeit vom

12. August bis einschließlich 13. September 2024

gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.

 

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (1.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung gestellt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

26548 Norderney, den 25.07.2024

Stadt Norderney
Der Bürgermeister
     -Ulrichs-



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