Öffentliche Auslegung Bauleitplanung der Stadt Norderney:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney (Bereich Innenstadt Süd) wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
23. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025
gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Norderney (www.stadt-norderney.de/bauen-umwelt/planungsbeteiligung/) eingestellt sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird im Flur vor dem Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, Am Kurplatz 1 (2.OG), 26548 Norderney, während der üblichen Dienststunden zusätzlich ein öffentlich zugängliches Lesegerät zur Verfügung gestellt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorliegen und ebenfalls mit ausgelegt werden:
Umweltbezogene Informationen:
- Schutzgut Mensch,
- Schutzgut Pflanzen,
- Schutzgut Tiere,
- Biologische Vielfalt,
- Schutzgut Boden / Fläche
- Schutzgut Wasser,
- Schutzgut Klima / Luft,
- Schutzgut Landschaft,
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter,
- Belange des Deich- und Küstenschutzes sowie des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“,
- Belange des Hochwasserschutzes,
- Wechselwirkungen / Kumulierende Wirkungen,
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:
- keine
Geltungsbereich 16. Änderung Flächennutzungsplan
Anlagen
26548 Norderney, den 12.12.2024
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
(Ulrichs)