Kitesurfen auf Norderney

Pressemitteilung Nr. 10 vom 15.07.2013



Norderney liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ und bietet vielen streng geschützten Tier- und Vogelarten einen Brut-, Mauser- und Rastplatz. Seeseitig vor Norderney liegt zudem eine Zugvogelroute. Die Tiere fliegen u.a. zu ihren Winterquartieren an der Insel vorbei. Zum Teil stehen diese Tiere unter einem besonderen gesetzlichen Schutz, um das Aussterben bzw. die Gefährdung der Art zu verhindern. Einige Vogelarten könnten durch das Auflassen des Kiteschirmes bei ihrer Brut oder Mauser empfindlich gestört werden. Die Route der Zugvögel könnte unterbrochen werden, wenn die Tiere den Kiteschirmen ausweichen müssen. Deshalb ist das Kitesurfen im Nationalpark grundsätzlich verboten!

 

Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ hat eine Ausnahmegenehmigung für einen ausgewählten Standort seeseitig in der Saison 2012 und 2013 erteilt. Diese ist bis Oktober 2013 befristet. Derzeit befindet sich die Stadt Norderney im Austausch mit der Surfschule, dem BUND und der Nationalparkverwaltung. Es soll ein Folgeantrag gestellt werden, damit auch in der nächsten Saison 2014 weiterhin an diesem Standort gekitet werden darf.

 

Um die Genehmigung nicht zu gefährden, muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Kitesurfen ausschließlich in der seeseitigen Kitesurfzone erlaubt ist. Das Kitesurfen u.a. am Weststrand ist verboten! Die Kitesurfer werden in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, sich an die für sie geschaffene Kitesurffläche zu halten. Bei Verstößen läuft die Stadt Norderney Gefahr, keine weitere Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Das bedeutet, dass Kitesurfen dann auf der gesamten Insel verboten und streng durch die Nationalparkverwaltung sowie die Wasserschutzpolizei geahndet werden würde.

 

In der Saison 2013 ist das Kitesurfen auf Norderney ab Café Cornelius Richtung Weiße Düne gestattet. Das Gefahrengebot ist zu beachten. Das Auflassen des Drachens ist nur außerhalb der Badestrände zulässig. Die genaue Begrenzung der Kitesurfzone ist aus der Abbildung ersichtlich:


 

Für Kitebuggies, Strandsegelyachten u.ä. gilt die Allgemeinverfügung über das Befahren des Norderneyer Strandes. Diese ist abrufbar unter www.stadt-norderney.de.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Stadt Norderney

Fachbereich Bauen und Umwelt

Juliane Aïche

Tel: 04932/920-263

Mail: juliane.aiche@norderney.de