Meldepflicht

Pressemitteilung Nr. 12 vom 29.07.2015

Die Stadt Norderney weist darauf hin, dass sich grundsätzlich jede Person, die eine Wohnung bezieht, innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden hat. Dieses gilt auch für Personen, die sich nur saisonbedingt auf Norderney aufhalten, es sei denn, sie sind schon für eine Wohnung im Inland gemeldet und beziehen die Norderneyer Wohnung für nicht länger als sechs Monate.
 

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden.
 

Insbesondere die Hotel- und Gaststättenbetriebe werden gebeten, ihr Personal entsprechend anzuhalten. Für ausländische Mitarbeiter ist es unbedingt erforderlich, bei der Anmeldung einen aktuellen Arbeitsvertrag vorzulegen.
 

Für weitere Auskünfte steht das Bürgerbüro der Stadt Norderney im Rathaus (Zimmer E02) gerne zur Verfügung.