Bekanntmachung


Erteilung von Melderegisterauskünften an das Bundesamt für Wehrverwaltung



Erteilung von Melderegisterauskünften an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Gemäß § 58 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) haben die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial im Oktober 2011 folgende Daten zu Personen mit deut-scher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden (Geburtsjahrgang 1994), zu übermitteln:

1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.

Diese Datenübermittlungen sind nach § 58 Abs. 1 WPflG i. V. m. § 18 Abs. 7 Melde-rechtsrahmengesetz (MRRG) nur zulässig, soweit die Betroffenen der Datenübermitt-lung nicht widersprochen haben.

In der Stadt Norderney mit Hauptwohnsitz gemeldete Einwohnerinnen und Einwoh-ner des Geburtsjahrgangs 1994 mit deutscher Staatsangehörigkeit können daher von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Im Bürgerbüro der Stadt Norderney, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, werden ent-sprechend vorbereitete Erklärungen bereitgehalten.

Die Öffnungszeiten im Bürgerbüro sind wie folgt:

• montags – freitags von 08.30 – 12.30 Uhr
• dienstags und donnerstags zusätzlich von 15.00 – 16.00 Uhr.

26548 Norderney, den 17. August 2011

Stadt Norderney
Der Bürgermeister
In Vertretung

Ulrichs