Positionierung der Stadt Norderney zur Zukunft des Alten- und Pflegeheimes „Inselfrieden“

Pressemitteilung Nr. 8 vom 11.07.2016

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der aktuellen Situation des Alten- und Pflegeheimes, insbesondere mit der Sach- und Rechtslage hinsichtlich des insolvenzrechtlichen Verfahrens als ausschließlichem Tagesordnungspunkt befasst.

 

Neben der weiteren Betreibung der Einrichtung, die mit der Sander Pflege GmbH von allen Seiten befürwortet wird und zumindest politisch als gesetzt gilt, ging es um die Frage der künftigen Trägerschaft und die dies-bezügliche Haltung der Stadt Norderney. Einigkeit besteht in der Forderung, dass die Kommune künftig außerhalb ihrer Position als Erbbaurechtsgebern auch auf den Betrieb selbst wieder mehr Einfluss ausüben sollte. Ebenso bestand mehrheitlich Einvernehmen über die Feststellung, dass das Altenheim zurzeit einen erheblichen Investitionsstau aufweist und die derzeit vorhandenen beträchtlichen baulichen Defizite nur durch eine vollständige Sanierung bzw. Erweiterung und/oder Neubau beho-ben werden können, um einen wirtschaftlichen Betrieb nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen und der Einrichtung eine gesicherte Zukunft zu ermöglichen. Dabei wurde auch die Standortfrage angesprochen, die aufgrund der bekannten schwierigen Marktlage auf Norderney mit kaum zu finanzierenden Grundstückspreisen zunächst in der Mühlenstraße konkurrenzlos zu sein scheint. Um die dringend notwendigen Strukturverbesserungen im Altenheim zu erreichen, die einen Investitionsbedarf von voraussichtlich mehreren Millionen Euro auslösen werden, bedarf es jedoch einer solventen Trägerschaft. Die Kommune allein wird neben den aktuell anstehenden weiteren großen Investitionsvorhaben wie Anbau Feuerwehr, Anbau Kindergarten, Sanierung von schulischen Einrichtungen, etc., ein solches Vorhaben aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen kaum leisten können. Daher wurde mit großer Mehrheit beschlossen, zunächst das Alten- und Pfle-geheim für die Kommune zu „sichern“, d. h. den Erwerb bzw. die Rückübertragung des Erbbaurechts an die Kommune, um sich sodann über eine erweiterte Trägerschaft kurzfristig Gedanken zu machen. Diese könnte durchaus aus einen „Norderneyer Konsortium“ bestehen, dessen Zusammensetzung noch völlig offen ist. Parallel dazu ist nach aktueller rechtlicher Einschätzung ein so genannter Heimfallanspruch der Kommune anzunehmen. Ob und unter welchen Voraussetzungen dieser geltend gemacht werden kann und sollte, bedarf noch einer weiteren Prüfung unter wirtschaftlichen und sonstigen Gesichtspunkten. Letztlich geht es auch der Kommune darum, einen reibungslosen Be-triebsübergang zu gewährleisten. Leider steht dieses (Insolvenz-)verfahren wiederum unter einem sehr großen Zeitdruck, auf den die Stadt Norderney keinen Einfluss ausüben kann, so dass derzeit seitens der Kommune nur versuchen kann, „den Fuß in die Tür zu stellen“, um anschließend die Verhältnisse bestmöglich für die Zukunft des Alten- und Pflegeheimes auf den Weg zu bringen.