Pressemitteilung Nr. 19 vom 05.11.2009

Stellungnahme der Stadt Norderney zum Artikel „Aus Wende kann Halse werden“


Die Berichterstattung im NoMo am 5.11.2009 über die Satzung zur Änderung von Bebauungsplänen vermittelt den Eindruck von Unregelmäßigkeiten. Dem ist nicht so!
In letzter Zeit wird stets die Forderung zur Aufstellung von Bebauungsplänen erhoben. Diese Pläne werden so gestaltet, dass die Baumöglichkeiten durch eine Vielzahl unterschiedlicher Festsetzungen (z.B. Bauflächen, Höhe) einen Rahmen erhalten. Problem der starren Regelungen ist, dass auf besondere und vertretbare Wünsche nicht eingegangen werden kann. Dabei handelt es sich z.B. um Wintergärten und Windfänge. Um solche häufig sinnvollen Bauteile zu ermöglichen, hat der Rat der Stadt 1993 eine Satzung erlassen, die eine flexiblere Behandlung im Sinne der Bauwilligen ermöglicht. In dieser seit 16 Jahren geltenden Satzung ist auch geregelt, dass für ältere Bebauungspläne die Regelungen der damals neuen Baunutzungsverordnung von 1990 gelten sollen. Damit verbunden ist der Teilaspekt, dass sonstige Geschosse bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl nicht mehr angerechnet werden. Dies kann sich im Einzelfall günstig auswirken. Insgesamt wird das Bauvolumen aber immer durch eine Reihe korrespondierender Festsetzungen geformt. Dabei handelt es sich um nichts Geheimnisvolles oder etwas, was man nicht verstehen könnte. Die Regelung dient der Gleichbehandlung. Sie soll in die Nachfolgesatzung übernommen werden, wofür jetzt das übliche Aufstellungsverfahren mit Bürgerbeteiligungen usw. ansteht.