Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 "Innenstadt Nord-Ost"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit



Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Norderney:

 

Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Innenstadt Nord-Ost“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 13.11.2013 die Einleitung der Verfahren zur Neuaufstellung von flächendeckenden Bebauungsplänen für den innerstädtischen Bereich der Insel Norderney beschlossen. Im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Innenstadt Nord-Ost“ wurden Straßenzüge, die ursprünglich dem Bebauungsplan Nr. 02 zugeordnet werden sollten, dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 zugeschlagen. Der Geltungsbereich des Planes ist aus untenstehendem Lageplan erkenntlich.

 

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 04 „Innenstadt Nord-Ost“

 

Ziel der Planung ist die ausgewogene Entwicklung der touristischen Infrastruktur unter Berücksichtigung und Bewahrung von bestehenden Wohnstrukturen. Weiter soll die Entwicklung der vorhandenen - im Wesentlichen homogenen - Baustruktur im Geltungsbereich des Planes bestandsorientiert festgeschrieben werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Stadt Norderney lädt deshalb zur Bürgerbeteiligung ein:

 

Termin:                                          Dienstag den 28. März 2017 ab 18:00 Uhr

Ort:                                                  Haus der Insel, Konferenzräume 3 und 4

 

Es ist das Anliegen der Stadt Norderney, im Verfahrensschritt der Bürgerbeteiligung umfassend über die geplanten Regelungen zu informieren und die Fragen, Anregungen und Bedenken der Bürger aufzunehmen.

Daher steht der Bebauungsplanentwurf im Anschluss an die o.g. öffentliche Vorstellung zusätzlich im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht zu Verfügung.

 

Frist zur Einsichtnahme:           29. März bis einschließlich 28. April 2017

 

Während der Vorstellung bzw. während der Frist zur Einsichtnahme können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

26548 Norderney, den 06.03.2017

 

Der Bürgermeister

     - Ulrichs -