Mikrozensuserhebung 2019

Durchführung von Haushaltsbefragungen



Das Landesamt für Statistik Niedersachsen wird im Rahmen der Mikrozensusbefragungen auch auf  Norderney eine statistische Erhebung durchführen.

Diese Befragungen werden durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderung von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Die Ergebnisse sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft, sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, zum Beispiel von sozialen Problemen und ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese erlangten Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung von Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen.
 

Abgefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Renten- und Krankenversicherung sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.
 

Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Anhand dieser gewonnenen Daten kann auf das Verhältnis für die gesamte Bevölkerung geschlossen werden. Wer während dieses Zeitraums in einer ausgewählten Wohnung wohnt, ist bei dieser amtlichen Erhebung nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen, eine Befreiung von der Auskunftspflicht gibt es nicht.
 

Die Erhebung wird durch vom Landesamt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
 

Die erfassten Daten dienen ausschließlich als Rohmaterial für die Hochrechnung. Sobald die Daten vollständig dem Statistischen Landesamt vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet und dienen vollkommen anonym zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.
 

Folgende Straßen sind für die Mikrozensuserhebung 2019 ausgewählt worden:
(Bitte beachten Sie, dass nicht alle Wohnungen in den genannten Straßen an der Erhebung teilnehmen  werden, sondern nur ein Teil.)
 

 

Straße

Befragungsmonat

Gorch-Fock-Weg

April, 2. Hälfte

Nienburgstraße

Januar, 1. Hälfte

Friedrichstraße

Januar, 1. Hälfte

Luisenstraße

Juni, 2. Hälfte

Janusstraße

Mai, 1. Hälfte

Alter Horst Mai, 2. Hälfte
Adolfsreihe September, 2. Hälfte
   


Weiterführende Hinweise finden Sie auch unter www.statistik.niedersachsen.de
unter dem Themenbereich "Haushalte, Familie - Mikrozensus"