Pressemitteilung Nr. 7 vom 15.03.2011

Meldepflicht

Die Stadt Norderney weist daraufhin, dass sich grundsätzlich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden hat.

Dieses gilt auch für Personen, die sich nur saisonbedingt auf Norderney aufhalten. Es sei denn, sie sind schon für eine Wohnung im Inland gemeldet und beziehen die Norderneyer Wohnung für nicht länger als sechs Monate. Insbesondere die Hotel- und Gaststättenbetriebe werden gebeten, ihr Personal entsprechend anzuhalten.

Für weitere Auskünfte steht das Bürgerbüro der Stadt Norderney im Rathaus, Zimmer E02, gerne zur Verfügung.