Pressemitteilung Nr. 9 vom 22.06.2011

Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes anlässlich der geplanten Erweiterung des Golfplatzes



Im Zuge des aktuell anhängigen Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes anlässlich der geplanten Erweiterung des Golfplatzes hat sich der Landkreis Aurich aktiv in das Verfahren eingeschaltet. Noch bevor im Rahmen der Auslegung in der öffentlichen Diskussion viel Dynamik in die Thematik gekommen ist, hat sich der Landkreis sowohl mit den Vertretern der Naturschutzverbände als auch den Projektplanern und den Erweiterungsgegnern auseinandergesetzt. Gegenstand der Erörterungen ist eine Kompromisslinie unter wei-testgehender Berücksichtigung aller Interessen. Obwohl es sich bei dem Erweiterungsgelände rein rechtlich weder um ein FFH- noch um ein Vogelschutzgebiet handelt, sondern um eine Erholungszone im Sinne des Nationalparkgesetzes, wird seitens der Erweiterungsgegner die hohe Schutzwürdig- und Werthaltigkeit des Gebietes herausgestellt. 
Unter dem Aspekt eines „Minimierungsgebotes“ soll nunmehr versucht werden, die Flächeninanspruchnahme im Bereich der nördlichen Graudünen so gering wie möglich zu halten, ohne damit die Anforderungen und die Attraktivität an einen Golfplatz völlig aus den Augen zu verlieren. Die aktuell vorliegende Planung sieht bereits einen deutlich geringeren Flächenverbrauch vor. Der Verwaltungsausschuss, dem dieser neue Sachstand heute durch Herrn Kreisrat Dr. Frank Puchert vorgestellt worden ist, nahm die Entwicklung und das außergewöhnliche Engagement des Landkreises überwiegend positiv zur Kenntnis. Inwieweit das derzeitige Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes durch die veränderte Planung tangiert wird, bleibt abzuwarten. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Rahmenbedingungen sah der Verwaltungsausschuss indessen keine Grundlage, über eine Bürgerbefragung zu beraten. Diese Frage wird in einer nächsten Ratssitzung entschieden werden müssen. Bis dahin wird von allen Seiten daran zu arbeiten sein, inwieweit das Planungsrecht noch bemüht werden muss bzw. ob eine vermeintliche Bürgerbefragung, wenn überhaupt, sich durch eine Kompromisslösung ohnehin erübrigen könnte.