Pressemitteilung Nr. 16 vom 18.07.2012

Sitzung des Verwaltungsausschuss am 18.07.2012



Sitzung des Verwaltungsausschuss am 18.07.2012

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben sich in der heutigen Sitzung nochmals ausgiebig mit der künftigen Gestaltung der Nordhelmstraße, insbesondere des ersten Teilabschnittes zwischen Lippestraße und Birkenweg, befasst. Unstrittig war in der Diskussion, dass dem Bürgervotum gefolgt und nicht an der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr festgehalten werden soll. Der einstimmige Beschluss sieht daher eine klassische Ausführung mit Hochborden für die gesamte Nordhelmstraße vor. Breiten Raum nahm auch die Frage eines möglichen Straßengrüns ein. In der Anliegerversammlung hatte man sich bekanntlich mit Blick auf die möglicherweise davor oder dahinter parkenden Fahrzeuge und Lärm durch anfahrende Autos mehrheitlich dagegen ausgesprochen.

Hauptsächlich ging es um die Frage des Verkehrsflusses und der Konsequenzen bei Unterbrechungen für die Anwohner. Der Verwaltungsausschuss hat sich daher dafür ausgesprochen, in den weiteren Ausbauplanungen keine den Verkehr beschränkende oder behindernde Einbauten vorzunehmen, die Frage des Straßengrüns aber trotzdem weiter zu verfolgen und ggf. Lösungen zu finden, die die Akzeptanz der Anlieger finden.

Weiterhin wurde auf Empfehlung des Beirates des ev.-luth. Kindergartens beschlossen, die Elternbeiträge ab dem 01. August um 3 % (gerundet auf volle Euro-Beträge) anzuheben. Einkommensschwache Familien und Empfänger von Sozialleistungen erhalten nach wie vor eine Ermäßigung von 7 Euro pro Betreuungsstunde/Monat.

Dem Rat der Stadt wurde einstimmig empfohlen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 (An der Mühle) zur Sicherung der künftigen Planung eine Veränderungssperre zu beschließen. Gegenstand der Planung ist die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die weitere städtebauliche Entwicklung des Wohngebietes unter besonderer Berücksichtigung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. In der Folge dürfen im Wohngebiet An der Mühle während der Zeit der Planaufstellung Bauvorhaben bzw. erhebliche Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden.

Für zwischen der Luisenstraße (westliche Bebauung) und der Karlstraße (östliche Bebauung) gelegenen Bereich der Friedrichstraße, welcher im Süden durch die Jann-Berghaus-Straße (südliche Bebauung) begrenzt ist, wurde die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Im Ker n geht es um die Regulierung der Höhenentwicklung und die bauliche Nutzung.