Versteigerung von Fundsachen
Am Mittwoch, dem 27.08.2014, wird auf dem Kurplatz ab 15.00 Uhr eine
öffentliche Versteigerung von Fundsachen
durchgeführt.
Die Versteigerung erfolgt meistbietend gegen Barzahlung. Die Fundgegenstände können
30 Minuten vor Versteigerungsbeginn besichtigt werden.
Gem. § 980 Abs. 1 BGB i.V.m. § 25 Nds. AGBGB werden hiermit etwaige Empfangs-berechtigte aufgefordert, ihre Rechte an den Fundgegenständen bis zum 15.08.2014 im Fundbüro der Stadt Norderney geltend zu machen. Versteigert werden lediglich Gegenstände, die in das Eigentum der Stadt Norderney übergegangen sind.
26548 Norderney, 30.07.2014
Stadt Norderney
Der Bürgermeister
In Vertretung
Reising