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Ummeldung

Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Norderney

Wenn Sie innerhalb der Stadt Norderney umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen ummelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch die Wohnungsinhaber zu melden. Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.



Besonderheiten

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie dazu verpflichtet, stets Ihre aktuelle Adresse in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in Norden gebührenpflichtig vor.

benötigte Unterlagen


rechtliche Grundlagen

  •  Bundesmeldegesetz

Gebühren

keine

Ansprechpartner: