Virtuelles Rathaus > Aufgaben

Gästebeitrag (ehem. Kurbeitrag)

Die Stadt Norderney ist für die Insel Norderney als Nordseeheilbad staatlich anerkannt. Sie erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der dem Tourismus dienenden Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) einen Gästebeitrag gemäß § 10 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG).


Besonderheiten

Für die Erhebung von Gästebeiträgen ist zuständig:

Staatsbad Norderney GmbH (Kurverwaltung)
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Tel. 04932/891-0
Fax. 04932/891-112
Internet: www.norderney.de.

rechtliche Grundlagen


Ansprechpartner: