Virtuelles Rathaus > Aufgaben

Geburtsbeurkundung

benötigte Unterlagen

  • Für die Beurkundung einer Geburt benötigt das Standesamt:
     
    Sind die Eltern miteinander verheiratet
     
     
    • bei Eheschließung im Inland die Eheurkunde und die jeweilige Geburturkunde der Eltern
    • bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde und die jeweiligen Geburtsurkunden der Eltern mit entsprechender Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
    • Personalausweis oder Reisepass
        
    Ist die Mutter nicht verheiratet
     
     
    • bei Geburt der Mutter im Inland die Geburtssurkunde
    • bei Geburt der Mutter im Ausland die Geburtsurkunde mit entsprechender Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
    • Personalausweis oder Reisepass
       
    Ist die Mutter geschieden
     
     
    • bei Eheschließung im Inland eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk und die jeweilige Geburturkunde der Mutter
    • bei Eheschließung im Ausland die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und eine Geburtsurkunde mit entsprechender Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
    • Personalausweis oder Reisepass
       
    Ist die Mutter verwitwet
     
     
    • bei Eheschließung im Inland eine Eheurkunde mit Sterbevermerk und die jeweilige Geburturkunde der Mutter
    • bei Eheschließung im Ausland eine Geburts-, die Heirats- und eine Sterbeurkunde des Ehemannes mit entsprechender Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
    • Personalausweis oder Reisepass 
     
    Bei einer Vaterschaftsanerkennung ist auch die Geburtssurkunde des Vaters (bei Geburt im Inland) oder die Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland) mit entsprechender Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorzulegen sowie Personalausweis oder Reisepass.
     
    Die Erklärungen zur Namensführung und Vaterschaftsanerkennung sind gegenüber dem Standesbeamten abzugeben, was auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen kann. Vaterschaftsanerkennungen können, Sorgerechtserklärungen müssen vom Jugendamt - Sozialer Dienst - Norden, Brückstraße 15, 26506 Norden, Telefon: 0 49 41/16-5160, aufgenommen werden. Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes erfolgen. Sollte ein Elternteil der deutschen Sprache nicht mächtig sein, muss ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Zur Abgabe dieser Erklärungen müssen beide Elternteile beim Standesamt Norderney vorsprechen.
     
    Merkblätter zur Bestimmung der Namensführung, der Vaterschaftsanerkennung, der Erteilung von Vornamen sowie weitere Informationen sind beim Standesamt Norderney erhältlich.
     
    Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit der Geburt im Inland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, werden Sie automatisch vom Geburtsstandesamt schriftlich verständigt. 
     

Gebühren

15,00 €, die Bescheinigungen für die Krankenkasse, das Kindergeld, das Elterngeld und die Taufe sind kostenlos. Elterngeldstelle ist der Landkreis Aurich, Telefon: 0 49 41/16-0


Ansprechpartner: