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Namensänderung
Besonderheiten
Änderungen können nur bei Personen vorgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind.
Ehenamen können bei bestehender Ehe nur gemeinsam geändert werden.
In den sogenannten Stiefkinderfällen muss die Änderung für das Wohl des Kindes erforderlich sein.
Ehenamen können bei bestehender Ehe nur gemeinsam geändert werden.
In den sogenannten Stiefkinderfällen muss die Änderung für das Wohl des Kindes erforderlich sein.
benötigte Unterlagen
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Heiratsregister
- Führungszeugnis für alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
- Personalausweis, Reisepass oder Staatsangehörigkeitsurkunde
- Einkommensnachweis zur Berechnung der Gebühren
rechtliche Grundlagen
Namensänderungsgesetz.
Gebühren
Änderung des Familiennamens: 2,56 € - 1.022,55 €
Änderung des Vornamens: 2,56 € - 255,65 €
Änderung des Vornamens: 2,56 € - 255,65 €