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Hundesteuer

Für jeden mehr als drei Monate alten Hund ist Hundesteuer zu entrichten. Mit der Hundesteuer werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.



Gegenstand der Hundesteuersatzung der Stadt Norderney ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gebiet der Stadt Norderney. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halterin/Halter des Hundes gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie/er nicht nachweisen kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird.
 
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer festgesetzt und erhoben und wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
 
Der Beginn und das Ende der Hundehaltung ist von der Halterin/dem Halter binnen einer Woche bei der Stadt Norderney anzuzeigen.
 
  1. Nach dem Nieders. Hundegesetz (NHundG) haben Hundehalterinnen und -halter, die in Niedersachsen wohnen oder sich länger als 2 Monate hier aufhalten, die erforderliche Sachkunde zu besitzen. Daneben gilt das Gesetz auch für alle Hunde, die in Niedersachsen geführt werden. Hierzu müssen eine theoretische (vor Aufnahme eines Hundes) und eine praktische Sachkundeprüfung bestanden werden. Dies ist nicht erforderlich für die Hundehalter, die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
     
  2. Jeder hier gehaltene Hund, der älter als sechs Monate ist, muss durch einen elektronischen Chip gekennzeichnet werden.

 

  1. Jeder Hundehalter muss für seinen Hund - wenn dieser älter als sechs Monate ist – eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abgeschlossen haben.

 

  1. Wer einen Hund hält, hat vor Vollendung des 7. Lebensmonats des Hundes diesen gegenüber des Nieders. Zentralen Hunderegisters dort anzumelden.
 
Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. https://www.hunderegister-nds.de/login
 

Benötigte Unterlagen:

 
Für die Anmeldung sind vorzulegen

- Nachweis über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Kennzeichnung/Chip-Nummer
- theoretischer Sachkundenachweis

Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe) ist die

- Hundesteuermarke zurückzugeben und
- die neue Anschrift bzw. der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben

Bei Abmeldung (Tod) ist die

- Hundesteuermarke zurückzugeben und
- ggfs. eine Bescheinigung vom Tierarzt vorzulegen.

Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen schriftlich beantragt werden
 


rechtliche Grundlagen

- Hundesteuersatzung der Stadt Norderney in der zurzeit gültigen Fassung. 

- Nieders. Hundegesetz (NHundG) in der zur Zeit gültigen Fassung.

- Merkblatt


Gebühren

Die Steuer beträgt jährlich:
 
  • für den ersten Hund 64,00 €
  • für den zweiten Hund 92,00 €
  • für jeden weiteren Hund 112,00 €
  • für den ersten gefährlichen Hund 512,00 €
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund 610,00 €
 
Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1d und e sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.

Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat.
 

Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls Hunde der Rasse American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbul-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

 

Hundehaltung Anmeldung & Abmeldung im Serviceportal der Stadt Norderney hier (einmalige Anmeldung im Servicekonto Niedersachsen notwendig)

 


Ansprechpartner: