Bebauungsplan Nr. 26 „Südliche Hafenstraße“, Verfahren zur 3. Änderung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes



Öffentliche Bekanntmachung
 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes der Stadt Norderney:

 

Bebauungsplan Nr. 26 „Südliche Hafenstraße“, Verfahren zur 3. Änderung

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung am 26.08.2015 den o.g. Bebauungsplanentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Südliche Hafenstraße“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 26 „Südliche Hafenstraße“, 3. Änderung

 

 

Der Entwurf des o.a. Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom

 

7. September bis einschließlich 09. Oktober 2015

 

im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, ohne die Durchführung einer Umweltprüfung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Pdf-Datei:

Bebauungsplan 26 "südl. Hafenstraße", 3. Änderung

Bebauungsplan 26 "südl. Hafenstraße", Begründung

 

26548 Norderney, den 26.08.2015

 

Der Bürgermeister

     - Ulrichs -