Pressemitteilung Nr. 6 vom 30.03.2012
Ladenöffnungszeiten
Die Stadt Norderney weist auf die Einhaltung der Ladenöffnungszeiten am Karfreitag hin.
An diesem Feiertag dürfen für die Dauer von höchstens drei Stunden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollen, nur Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf (§ 2 Abs. 2 NLöffVZG) ausgerichtet sind, geöffnet werden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a NLöffVZG).