Bekanntmachung


Das Ende der Papierlohnsteuerkarte ab 2011



Einführung der elektronischen Variante. Nach 85 Jahren kommt damit das endgültige "Aus" für die gewohnte Lohnsteuerkarte aus Papier.
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und einer einheitlichen Datenbank wird das Ziel verfolgt, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen.

Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden in Zukunft von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet und heißen dann elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ("ELStAM"). Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem 1. November 2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool (ELStAM-Datenbank) eingerichtet, in dem die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden.
 
Wechsel in der Zuständigkeit:
Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 01.01.2011 gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen. Zudem sind die Finanzämter zuständig für die Ausstellung von (Ersatz-bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug 2011.

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der
Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Planungen im Jahr 2012, abgelöst wird.

Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab 01.01.2011 anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere wenn 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte ausgestellt wird sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.