Grundstück an der Weststrandstraße („Hinnis Tuun“) für Norderney gesichert

Pressemitteilung Nr. 17 vom 24.10.2017



Diese Presseerklärung dient in erster Linie der erläuternden Darstellung der Hintergründe für den Erwerb des Grundstückes an der Weststrandstraße und den damit im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Bau eines weiteren Personalwohnhauses Am Wasserturm

 

 

Das verwilderte Grundstück an der Weststrandstraße, das im Volksmund gerne auch als „Hinnis Tuun“ [1] bezeichnet wird, ist unlängst seitens der Staatsbad Norderney GmbH vom Land Niedersachsen erworben worden. Damit konnte das Areal mit einer Größe von 9.172 m² für Norderney gesichert werden. Dem vorausgegangen war eine 14-jährige Phase, in der das Grundstück zur Disposition stand.

 

Zum Hintergrund:

Im Zuge der Kommunalisierung des Staatsbades zum 01.01.2003 wurden der Stadt bzw. den Stadtwerken Norderney seinerzeit sämtliche Landesgrundstücke und baulichen Anlagen übertragen, die für den Betrieb des Bades erforderlich waren, insgesamt eine Fläche von ca. 35 Hektar. Neben diesen betriebsnotwendigen Flächen wurde damals auch eine Regelung für einige wenige nicht betriebsnotwendige Flächen getroffen, für die seitens der Kommune bzw. des Staatsbades keine Verwendung mehr bestand.

 

Die Kommune hatte seinerzeit im Gegenzug zur umfänglichen Übertragung von Grundstücksflächen die Verpflichtung übernommen, diese nicht betriebsnotwendigen Flächen in Abstimmung mit dem Land wertvoll zu überplanen. Diese Flächen, so eben auch das Grundstück „Hinnis Tuun“, sollten dann im Rahmen der im jeweiligen Bebauungsplan festgelegten Bestimmungen vom Land veräußert werden. Damit sollte dem Land Niedersachsen quasi ein Gegenwert für die vielen kostenfrei übertragenen Grundstücke zufließen.

 

Während diese „Überplanungsverpflichtung“ für einige andere Flächen seitens der Stadt schon vor Jahren umgesetzt worden ist, hatte sich für das Weststrandstraßengrundstück nie eine den Bedürfnissen der Insel entsprechende Lösung abgezeichnet. Aufgrund der extrem hohen Bodenpreise in dem entsprechenden Areal war eine soziale Bodennutzung weitestgehend ausgeschlossen. So war es beispielsweise nicht möglich, dort Wohnraum für Norderneyer zu errichten, weil die Mieten für die einheimische Bevölkerung aufgrund der extrem hohen Bodenpreise keinesfalls finanzierbar gewesen wären. Gleiches gilt ebenso für den Bau eines Altenheimes oder dergleichen.

In den achtziger/neunziger Jahren gab es Überlegungen eines Fachklinikbaus, die jedoch nie eine Planreife erlangt haben. Für solche Vorhaben besteht derzeit kein Bedarf mehr.

 

Die Stadt hatte sich andererseits stets gegen x-beliebige Vorhaben ausgesprochen, die der ausschließlichen Gewinnmaximierung dienen und den städtebaulichen Planungs- und Entwicklungszielen widersprechen. Diese schließen eben eine spekulative Grundstücksverwertung aus.

Heute ist das ehemalige Gartenpachtgelände stark verwildert und hinsichtlich seines optischen Zustandes umstritten.

 

Der Rat der Stadt Norderney befasste sich zuletzt im April 2015 mit der Angelegenheit, nachdem das Finanzministerium seinen Anspruch bekräftigt und eine nunmehrige Vertragserfüllung innerhalb von zwei Jahren eingefordert hatte. In Anerkennung dieser Verpflichtung beschloss der Rat mit großer Mehrheit die Beplanung des Grundstückes und die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28.

 

Die Vertragserfüllung blieb indessen schwierig, und so hatte sich der Finanzminister des Landes Niedersachsen, Herr Peter-Jürgen Schneider, vor fast genau einem Jahr persönlich mit einem Appell an den Bürgermeister Frank Ulrichs gewandt, da weitere Verzögerungen für das Land nicht hinnehmbar seien.

 

Es galt für Norderney nunmehr kurzfristig die beste Lösung zu finden, ohne das Grundstück einer willkürlichen oder spekulativen Verwertung preiszugeben.

 

Es ist in diesem Kontext eher einem Zufall zu verdanken, dass die boomende Windenergie-Branche, die seit Jahren strategisch effektiv liegende Domizile an der Küste sucht, im letzten Jahr mit einer Wohnungsanfrage an die Stadtwerke Norderney herangetreten ist.

 

Aufgrund unserer eigenen dringenden Wohnraumbedürfnisse bestand zunächst keine Veranlassung, dieser Anfrage zu entsprechen. Allerdings zeichnete sich bald eine Lösung ab, um allen Interessen gerecht zu werden:

 

Neben dem Weststrandstraßengrundstück war der Kommune im Jahre 2003 auch das Wasserturmgrundstück übertragen worden, auf dem kürzlich ein Wohnhaus für eigenes Personal  errichtet wurde. Dieses Grundstück darf aufgrund der Vertragslage grundsätzlich nur für betriebsnotwendige, d. h. eigene Zwecke des Staatsbades verwendet werden.

 

In langwierigen Verhandlungen konnte erreicht werden, auf dem Wasserturmgrundstück ein weiteres Wohnhaus zu errichten, das für einen befristeten Zeitraum der Offshore-Branche (Fa. Senvion) verpachtet wird. Nach Ablauf der Pachtzeit fällt es an die Kommune zurück, um sodann für einheimische Wohnzwecke zur Verfügung zu stehen. Der Zeitraum der Verpachtung beträgt zunächst zehn Jahre.

 

Gleichzeitig hat sich das Land Niedersachsen bereit erklärt, das Weststrandstraßengrundstück zu einem Preis von 4,2 Millionen Euro an das Staatsbad zu veräußern. Das Grundstück darf allerdings für einen Zeitraum von 15 Jahren keiner höherwertigen Nutzung als der heutigen zugeführt werden, ohne dass dadurch weitere Zahlungsverpflichtungen für das Staatsbad ausgelöst würden. Das bedeutet, dass der heutige naturbelassene Charakter dem Grunde nach erhalten bleiben muss; von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen einmal abgesehen.

 

Der Landtag des Landes Niedersachsen hat diesem Vorgehen und insbesondere dem Verkauf des Weststrandstraßengrundstückes in seiner Sitzung im August dieses Jahres zugestimmt. Der Kaufvertrag wurde zwischenzeitlich vollzogen.

 

Die gefundene Lösung ist für Norderney in jeder Hinsicht positiv. Zum einen wurde das langjährige Problem der geforderten Überplanung mit einem sich anschließenden Verkauf im Sinne der Stadt Norderney gelöst, indem das Staatsbad weit unter dem aktuellen Bodenrichtwert das Grundstück an der Weststrandstraße erwerben konnte. Jedes andere Ergebnis hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit den dauerhaften Verlust von Grund und Boden, die Vernichtung von Grünflächen und ggf. eine unliebsame städtebauliche Entwicklung an der Weststrandstraße zur Folge gehabt. Dieses Szenario konnte gerade noch abgewendet werden.

 

Zum anderen wird der Kaufpreis für das Weststrandstraßengrundstück über die Verpachtung des neu zu errichtenden Wohnhauses am Wasserturm refinanziert. Dieses Wohnhaus wiederum wird langfristig als eigene Immobilie für die einheimische Bevölkerung zur Verfügung stehen, wenngleich auch erst in einigen Jahren.

 

Der Landkreis Aurich hat diesem Vorgehen aufgrund der dargestellten Wirtschaftlichkeit seine kommunalaufsichtsbehördliche Unbedenklichkeit bestätigt.

 

Zur Klarstellung muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass ein sofortiger alternativer Bau von Mietwohnungen für Norderneyer Am Wasserturm nicht darstellbar gewesen wäre. Die anspruchsvolle Gegenfinanzierung des Grundstückserwerbs an der Weststrandstraße sollte bewusst nicht zu Lasten von Mieten für Einheimische erfolgen, die weit über dem bei der WGN üblichen Niveau gelegen hätten.

Stattdessen wird das Mietwohnhausprojekt An der Mühle (südlich des Hauses der Begegnung) mit Hochdruck voran gebracht, so dass dort im nächsten Jahr 16 neue Wohnungen für Einheimische bezugsfertig werden.

 

[1] Nach dem damaligen Pächter Hinrich Jürgens, Tischlermeister auf Norderney