Pressemitteilung Nr. 5 vom 23.03.2012


Erneute Auslegung von Bebauungsplänen



Erneute Auslegung der Bebauungspläne Nr. 25 B „Nordhelm-Mitte“, 1. Änderung, und Nr. 30 „Am Kap“, 6. Änderung
 
 
In der Zeit vom 19.12.2011 bis 27.01.2012 haben die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung zu den beiden o. g. Bauleitplanverfahren stattgefunden. Insbesondere zum Bebauungsplan Nr. 25 B wurden zahlreiche Stellungnahmen aus der Bevölkerung zur Abwägung eingestellt. Von Seiten der Behörden brachte lediglich der Landkreis Aurich Einwände vor, die für die Abwägung relevant sind.
 
Die Verwaltung hat zusammen mit den Planern insgesamt über 100 Seiten Abwägungsmaterial zusammengestellt und dieses im Vorfelde eines Satzungsbeschlusses mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, dem Landkreis Aurich, abgestimmt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in beiden Plänen Änderungen vorgenommen werden sollten, die die Grundzüge der Planung berühren. Diese Änderungen führen zur Notwendigkeit einer erneuten, verkürzten Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB). Die Korrekturen beinhalten keine wesentlichen Veränderungen in der Beschreibung der sonstigen Sondergebiete, sondern dienen lediglich der Feinsteuerung und letztendlich der Rechtssicherheit.
 
Der Bauausschuss der Stadt Norderney hat die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die erneute Auslegung durchzuführen. Auf einen formellen politischen Beschluss zur Auslegung kann gemäß den Bestimmungen des BauGB verzichtet werden. Die erneute Auslegung findet vom 02. bis 17. April 2012 statt.