Wer einen selbständigen Betrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle eröffnet, muss dies gem. § 14 Gewerbeordnung anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, oder der Betrieb aufgegeben wird.
Bei Handwerksbetrieben ist die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer für Ostfriesland, Straße des Handwerks 2, 26603 Aurich, Tel.: 04941/1797-0, erforderlich.
§§ 6 und 14 Gewerbeordnung
Die Verwaltungsgebühren für Gewerbemeldungen betragen je
- Anmeldung 30,00 €
- Abmeldung 20,00 €
- Ummeldung 20,00 €
Nutzen Sie auch die digitalen Anträge des Serviceportals der Stadt Norderney:
Antrag Gewerbeanmeldung
Antrag Gewerbeummeldung
Antrag Gewerbeabmeldung