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Beglaubigung

Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original

Wir können Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Besonderheiten

Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir nicht beglaubigen. Dies darf nur von einem Notar vorgenommen werden.
Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass Original des zu beglaubigenden Schriftstückes

rechtliche Grundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz

Gebühren

5,00 € pro Unterschrift
5,00 € pro erster Seite, jede weitere Seite des gleichen Schriftstückes 3,00 €

Ansprechpartner: