Beglaubigung
Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original
Wir können Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir nicht beglaubigen. Dies darf nur von einem Notar vorgenommen werden.
Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
- Personalausweis oder Reisepass
Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
Verwaltungsverfahrensgesetz
5,00 € pro Unterschrift
5,00 € pro erster Seite, jede weitere Seite des gleichen Schriftstückes 3,00 €