Pressemitteilung Nr. 21 vom 02.09.2008 - Nichtraucherschutz

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Norderney darauf hin, dass das Nichtraucherschutzgesetz unter Berücksichtigung der jüngst durch das Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben nach wie vor gilt. Lediglich in Gaststätten mit weniger als 75 qm Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum, in denen keine zubereiteten Speisen verabreicht werden und zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zutritt verwehrt wird, wenn die Gaststätten am Eingangsbereich in deutlich erkennbarer Weise als Rauchergaststätten, zu der Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt haben, gekennzeichnet sind, darf das Rauchen gestattet werden.
Nach Maßgabe der vorgenannten Einschränkungen wird die Stadt Norderney in Einzelfall Kontrollen durchführen.
 
Um Lärmbelästigungen für die unmittelbaren Anwohner und Gäste der Standorte von Altglassammelbehältern zu vermeiden bzw. auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, weist die Stadt Norderney darauf hin, dass der Einwurf von Altglas im Stadtgebiet nur werktags in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr erlaubt ist. In diesem Zeitrahmen kann jeder seine Altglasentsorgung ohne Beeinträchtigung Dritter erledigen.