Öffentliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan Erweiterung des Golfplatzes



Bauleitplanung der Stadt Norderney:

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney
– Erweiterung des Golfplatzes –

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Norderney hat in seiner Sitzung vom 11.05.2011 dem o.g. Entwurf der Satzung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderney – Erweiterung des Golfplatzes – zugestimmt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich:

 



(Geltungsbereich 10.Änderung Flächennutzungsplan „Golfplatzerweiterung“ )

Der o.a. Satzungsentwurf wird mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit
vom 23. Mai 2011 bis einschließlich 24. Juni 2011
im Stadtbauamt der Stadt Norderney im Conversationshaus, 26548 Norderney, Am Kurplatz 1, Zimmer 2.04, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

26548 Norderney, den 11.05.2011

Der Bürgermeister
In Vertretung
- Ulrichs -